Kostenübernahme der Naturheilverfahren
Private Krankenkassen
Bei einer entsprechenden Zusatzausbildung des Arztes werden die anfallenden Kosten der o.g. Therapiemethode in der Regel in vollem Umfang übernommen.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn!
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die anfallenden Behandlungskosten für eine der o.g. Therapien zu übernehmen. Einige der gesetzlichen Krankenkassen bieten jedoch freiwillige Übernahmeleistungen an. Ob Übernahme möglich ist, richtet sich nach dem Angebot der Krankenkasse oder den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor Behandlungsbeginn!
Kontakt und Terminvereinbarung
Dr. Michael Henneken
Dr. Michael Sassenberg
Lagesche Str. 9-13
32657 Lemgo
Telefon: 05261/4960
Fax: 05261/4925
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